Wärme- und Feuchteschutz

Erstellung von Wärme- und Feuchteschutznachweisen entsprechend der aktuell geltenden Gesetze und Normen für Wohn- und Nichtwohngebäude mit den folgenden Bestandteilen:

  • Prüfung des Feuchteschutzes von Bauteilkonstruktionen. Wenn erforderlich, werden alternative Bauteilkonstruktionen vorgeschlagen um Feuchteschäden im Bauteilinneren zu vermeiden.
  • Erstellung von sommerlichen Wärmeschutznachweisen für Räume mit einem vereinfachten Verfahren oder Gebäudesimulationen.
  • Erstellung von Energieausweisen für Neubauten und Bestandsgebäuden auf Basis des bilanzierten Energiebedarfs oder für Bestandsgebäude auf Grundlage des Energieverbrauchs.
  • Zweidimensionale Wärmebrückenberechnungen für:
    1. Nachweis der minimal zulässigen Oberflächentemperatur zur Vermeidung von Schimmelpilzwachstum und Feuchteschäden auf Bauteiloberflächen nach DIN 4108‑2.
    2. Ermittlung eines reduzierten Wärmebrückenzuschlages für Wärmeschutznachweise mit einem Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 oder mit einem detaillierten Wärmebrückennachweis nach DIN V 18599-2.

Als staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz in Nordrhein-Westfalen können die von mir ausgearbeiteten Wärmeschutznachweise bei Bauanträgen eingereicht werden.

Energiebedarfsberechnungen zur Einreichung der Förderanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bauteilberechnungen für Förderanträge an das Bundesamt für Wirtschaft und Wiederaufbau (BaFa). Als Energieeffizienzexperte für Förderprogramme des Bundes können die Bestätigungen zum Antrag für Wohn- und Nichtwohngebäude oder die Bestätigungen nach Durchführung erstellt werden.

Als zertifizierte Passivhaus-Planer können wir die Ausstellung des Gebäudezertifikates “zertifiziertes Passivhaus” gemäß dem Passivhausinstitut unterstützen.