Bauakustik

Erstellung von Schallschutznachweisen entsprechend der aktuell geltenden Normen für Wohn- und Nichtwohngebäude mit den folgenden Bestandteilen:

  • Beratung zur Festlegung von bauakustischen Anforderungen oder Zielwerten.
  • Berechnung des Schallschutzes von Innen- und Außenbauteilen und Bewertung auf Basis den zulässigen bauakustischen Anforderungen oder gewünschter Zielwerte. Bei Bedarf werden Konstruktionen oder Maßnahmen vorgeschlagen mit denen die Anforderungen oder Zielwerte eingehalten werden können.
  • Beschreibung von baulichen und technischen Maßnahmen zur Einhaltung maximaler Norm-Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen durch haustechnische Anlagen.

Als staatlich anerkannte Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz in Nordrhein-Westfalen können die von mir ausgearbeiteten Schallschutznachweise bei Bauanträgen eingereicht werden.