Raumakustik

Raumakustische Beratungsleistungen werden für Räume mit Anforderungen an die Sprachverständlichkeit, an eine reduzierte Störwirkung oder an die Raumbedämpfung erbracht. Raumakustische Kenngrößen werden mit geeigneten Rechenverfahren ermittelt und beurteilt.

Räume mit Anforderungen an die Sprachverständlichkeit sind beispielsweise Unterrichtsräume, Veranstaltungs- und Vortragssäle, Besprechungsräume, Öffentliche Räume und Bereiche mit einer Notfallbeschallung und Sporthallen. Räume mit Anforderungen an eine reduzierte Störwirkung sind beispielsweise offene Büroflächen und Call-Center. Räume mit Anforderungen an die Raumbedämpfung sind beispielsweise Einzel- und Mehrpersonenbüros, Verkehrsflächen, Speisesäle, Bibliotheken, Labore, Ausstellungsräume, Verkaufsräume, Werkstätten und Großküchen.