Bauakustik

Erstellung von Schallschutznachweisen entsprechend der aktuell geltenden Normen für Wohn- und Nichtwohngebäude mit den folgenden Bestandteilen:

  • Beratung zur Festlegung von bauakustischen Anforderungen oder Zielwerten.

  • Berechnung des Schallschutzes von Innen- und Außenbauteilen und Bewertung auf Basis den zulässigen bauakustischen Anforderungen oder gewünschter Zielwerte. Bei Bedarf werden Konstruktionen oder Maßnahmen vorgeschlagen mit denen die Anforderungen oder Zielwerte eingehalten werden können.

  • Beschreibung von baulichen und technischen Maßnahmen zur Einhaltung maximaler Norm-Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen durch haustechnische Anlagen.

Als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz in Nordrhein-Westfalen können die von mir ausgearbeiteten Schallschutznachweise bei Bauanträgen eingereicht werden.

Raumakustik

Raumakustische Beratungsleistungen werden für Räume mit Anforderungen an die Sprachverständlichkeit, an eine reduzierte Störwirkung oder an die Raumbedämpfung erbracht. Raumakustische Kenngrößen werden mit geeigneten Rechenverfahren ermittelt und beurteilt.

Räume mit Anforderungen an die Sprachverständlichkeit sind beispielsweise Unterrichtsräume, Veranstaltungs- und Vortragssäle, Besprechungsräume, Öffentliche Räume und Bereiche mit einer Notfallbeschallung und Sporthallen. Räume mit Anforderungen an eine reduzierte Störwirkung sind beispielsweise offene Büroflächen und Call-Center. Räume mit Anforderungen an die Raumbedämpfung sind beispielsweise Einzel- und Mehrpersonenbüros, Verkehrsflächen, Speisesäle, Bibliotheken, Labore, Ausstellungsräume, Verkaufsräume, Werkstätten und Großküchen.

Wärme- und Feuchteschutz

Erstellung von Wärme- und Feuchteschutznachweisen entsprechend der aktuell geltenden Gesetze und Normen für Wohn- und Nichtwohngebäude mit den folgenden Bestandteilen:

  • Prüfung des Feuchteschutzes von Bauteilkonstruktionen. Wenn erforderlich, werden alternative Bauteilkonstruktionen vorgeschlagen um Feuchteschäden im Bauteilinneren zu vermeiden.

  • Erstellung von sommerlichen Wärmeschutznachweisen für Räume mit einem vereinfachten Verfahren oder Gebäudesimulationen.

  • Erstellung von Energieausweisen für Neubauten und Bestandsgebäuden auf Basis des bilanzierten Energiebedarfs oder für Bestandsgebäude auf Grundlage des Energieverbrauchs.

  • Zweidimensionale Wärmebrückenberechnungen für:

    1. Nachweis der minimal zulässigen Oberflächentemperatur zur Vermeidung von Schimmelpilzwachstum und Feuchteschäden auf Bauteiloberflächen nach DIN 4108‑2.

    2. Ermittlung eines reduzierten Wärmebrückenzuschlages für Wärmeschutznachweise mit einem Gleichwertigkeitsnachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 oder mit einem detaillierten Wärmebrückennachweis nach DIN V 18599-2.

Als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz in Nordrhein-Westfalen können die von mir ausgearbeiteten Wärmeschutznachweise bei Bauanträgen eingereicht werden.

Energiebedarfsberechnungen zur Einreichung der Förderanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bauteilberechnungen für Förderanträge an das Bundesamt für Wirtschaft und Wiederaufbau (BaFa). Als Energieeffizienzexperte für Förderprogramme des Bundes können die Bestätigungen zum Antrag für Wohn- und Nichtwohngebäude oder die Bestätigungen nach Durchführung erstellt werden.

Als zertifizierte Passivhaus-Planer können wir die Ausstellung des Gebäudezertifikates „zertifiziertes Passivhaus“ gemäß dem Passivhausinstitut unterstützen.

Weitere bauphysikalische Beratungsleistungen

Stichprobenartige Kontrollen der Bauausführung

Als staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz in Nordrhein-Westfalen können stichprobenartige Kontrollen durchgeführt und Bescheinigungen ausgestellt werden, dass die Bauausführung den Vorgaben aus den Nachweisen zum Schall- und Wärmeschutz entsprechen.

Zuarbeit zur Ausstellung von Zertifikaten für Nachhaltigkeit

Unterstützung bei der Ausstellung von Zertifikaten für Nachhaltigkeit von Neubauten und Sanierungsvorhaben mit umfassenden Beratungen zu den unterschiedlichen bauphysikalischen Ausführungsvariationen.

Erstellung von bauphysikalischen Bauteilbeschreibungen

Erstellung einer Bauteilbeschreibung mit bauphysikalischen Anforderungen und Eigenschaften auf Grundlage der von uns erbrachten Leistungen.

Erstellung einer Passivhausplanung zur Zertifizierung entsprechend des Passivhausinstitutes

Unterstützung bei der Ausstellung von Gebäudezertifikaten „zertifiziertes Passivhaus“ gemäß dem Passivhausinstitut als zertifizierte Passivhaus-Planer.